Neues Heft in der AHO-Schriftenreihe Heft 38

„Architekten- und Ingenieurvertragsrecht – Anwendungshilfe zu Vergütungsfolgen und Verträgen“

Stand: November 2019 erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Objektplanung Gebäude und Innenräume“

Auszug

„Berlin, den 13.11.2019

…Anfang 2018 sind spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB in Kraft getreten. Erstmals werden die vertragstypischen Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen näher beschrieben, ein Sonderkündigungsrecht nach Vorlage von Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung eingeführt, sowie die Teilabnahme und die Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer geregelt. Neue unbestimmte Rechtsbegriffe haben zu einer Interpretationsvielfalt in Bezug auf die Anforderungen an die von Architekten und Ingenieuren zu erbringenden und nach der HOAI vergütenden Planungsleistungen geführt.

Das AHO-Heft Nr. 38 ist eine Hilfe zur Anwendung des Gesetztes und der Vergütungsfolgen bei Verträgen über Architekten- und Ingenieurleistungen und deren Abrechnung in Bezug auf folgende Sonderregelungen des BGB:

  • § 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen

usw…“

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