„AHO-Herbsttagung 2019“
Bundesregierung bekennt sich zum Erhalt der HOAI als Rechtsverordnung
Am 19. November fand in Berlin die Herbsttagung des AHO „Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.“ statt.
Teilnehmer aus unserer Ingenieurgesellschaft war Herr Gradl-Schneider, Vorstandsmitglied unseres Berufsverbandes, der BBIK.
Auszug
„Berlin, den 21.11.2019
…Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH vom 4. Juli 2019 zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI stand im Fokus der diesjährigen AHO-Herbsttagung am 19. November 2019 vor mehr als 170 Teilnehmern im Auditorium Friedrichstraße in Berlin. Der Unterabteilungsleiter für Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Ministerialdirigent Lothar Fehn Krestas, betonte in seinem Grußwort die Einigkeit der Bundesministerien, die HOAI als Rechtsverordnung auch zukünftig erhalten zu wollen. Er hob die wichtige Funktion der HOAI auch über die Vorgabe der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze hinaus für die Sicherung einer hohen Planungs- und Bauqualität im Sinne des Verbraucherschutzes hervor. ….“
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https://www.aho.de/wp-content/uploads/2019/11/AHO_Pressemitteilung-Herbsttagung-19112019.pdf