Wie in der Fachpresse vielfach dargelegt, wurde seitens der EU-Kommission im vergangenen Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet. Im August 2015 fand im Bundeswirtschats-ministerium eine Anhörung der Kammern und Verbände unter Leitung des Wirtschaftsministeriums der Finzanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Umwelt und Bauen (BMUB) statt.
Die Bundesregierung hat unter Verwendung der „Erhaltsargumente“ der Kammern und Verbände für die „Inländer HOAI“ im Herbst 2015 der Kommission die Stellungnahme aus Deutschland gegeben. Die Kommission hat die dargelegten Argumente geprüft und im Februar 2016 die vorgelegten Erhaltsargumente zurückgewiesen (der genaue Wortlaut liegt den Kammern und Verbänden nicht vor). Auf der Frühjahrstagung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) am 03.05.2016 berichtete der Vorsitzende, Herr Dr. Rippert über den Vorgangsstand.
Die Bundesregierung hatte seit Februar zwei Monate Zeit, um der Komission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung der Beanstandung zu Mindest- und Höchsthonorare für Architeken und Ingenieure ergriffen wurde. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kommission beim Europäsichen Gerichtshof (EuGH) Klage erhebt. Die Frist wurde nicht gehalten. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich um Fristverlängerung bis Mitte Juni ersucht. Da die Bundesregierung den Erhalt der HOAI weiterhin bereit ist zu stützen, ist nicht auszuschließen, dass die Eröffnung eines Verfahrens vor dem EuGH erfolgen kann. Für die Zeitschiene wurde prognostiziert, dass die Klageeinreichung im Frühherbst 2016 erfolgen könnte und eine Entscheidung des Gerichtes nach ca. 1,5 Jahren also bis Ende 2017 zu erwarten sein könnte.